Landschaftsschutzgebiete genießen besonderen Schutz

Wer sich im Frühling in das Nürnberger Stadtgebiet aufmacht, begegnet an vielen Stellen einem Schild, das in einem grün umrandeten Dreieck einen schwarzen Adler auf weißem Grund zeigt.

Schild Landschaftsschutzgebiet

Dieses Schild markiert Landschaftsschutzgebiete und damit Orte, an denen inmitten oder am Rande der Großstadt noch Natur erlebbar ist. Solche Freiräume sind in Großstädten wie Nürnberg sehr knapp. Entsprechend hoch ist die Zahl der Erholungssuchenden, die in ihrer Freizeit die Landschaftsschutzgebiete aufsuchen. In der Landschaftsschutzverordnung sind daher bestimmte Regeln festgelegt, die dafür sorgen sollen, dass der Naturhaushalt in Takt bleibt.

„Landschaftsschutzgebiete genießen besonderen Schutz“ weiterlesen

Stehrstraße mit Zusatzschild

An der Stehrstraße in Fischbach wurde ein Zusatzschild über die Person des historisch belasteten Namensgebers angebracht.

Dr. Michael Fraas, Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg, teilte uns dazu die Hintergründe mit.

Mitglieder des Bürgervereins Nürnberg Südost hatten 2015 angeregt, wegen der Rolle Herrmann Stehrs in der NS-Zeit die Straße umzubenennen.

Dem folgte eine grundsätzliche Diskussion in der Stadtverwaltung und im Verkehrsausschuss des Stadtrats über den Umgang mit historisch belasteten Straßennamen. Im Falle der Stehrstraße wurde es als vertretbar erachtet, den Straßennamen beizubehalten. Die Anwohnerbefragung ergab eine Mehrheit für die Beibehaltung des Straßennamens, aber durch ein Zusatzschild soll auf die Rolle Stehrs in der NS-Zeit hingewiesen werden.

Dr. Fraas dazu: „Dies ist der anspruchsvollere und auch schwierigere Weg im Vergleich zu einer Umbenennung, die einen strittigen Namen verschwinden ließe, aber auch wie ein schnelles, problemloses „Weißwaschen“ aussehen könnte. Mit dem Zusatzschild wird zu einer kritischen Auseinandersetzung mit einem historisch belasteten Namensgeber angeregt.“

Bauvorhaben Velodrom öffentlich bekannt gemacht

Für das Velodrom wurde ein Antrag auf Baugenehmigung bei der Stadt Nürnberg gestellt. Die Behörde hat das Bauvorhaben daraufhin öffentlich bekannt gemacht, u. W. in der Zeitung vom 8. Januar 2020. Nun sind Pläne einsehbar und für Einwendungen läuft eine Frist von einem Monat.

Hier der wesentliche Auszug der Veröffentlichung (Quelle: Stadt Nürnberg)

Ausschnitt öffentliche Bekanntmachung zum Bauvorhaben Velodrom
Ausschnitt öffentliche Bekanntmachung zum Bauvorhaben Velodrom (Quelle: Stadt Nürnberg)

(Ganz nebenbei: Müsste nicht eigentlich die Digitalisierung in Deutschland weiter vorangeschritten und diese Unterlagen im Internet einsehbar sein? Und wäre es nicht auch besser für den Klimaschutz, wenn Interessierte nicht in das Amtsgebäude reisen müssen?)

ÖPNV in unsere Nachbarorte

Die Kosten für Fahrten des ÖPNV in unsere Nachbarorte sind z. T. erheblich teurer als Fahrten in das weit entfernte Fürth. So entspricht z. B. eine Fahrt von Fischbach nach Röthenbach (b. St. Wolfgang), Wendelstein, Sorg oder Großschwarzenlohe der Tarifstufe 3+T bei Zeitkarten bzw. 4 bei Einzeltickets – obwohl die befahrene Strecke sowie die Fahrzeit relativ kurz sind.

Ein Blick auf den Tarifzonenplan zeigt, warum dies so ist. Die Busverbindung von Feucht nach Wendelstein verschwenkt in die Tarifzone 607, was zu einer Verteuerung des Tickets führt.

VGN-Tarifzonenplan mit seltsam anmutendem Verschwenk in die Tarifzone 607.

Es stellt sich die Frage, weshalb und wozu dieser Verschwenk so in den Tarifzonenplan eingezeichnet wurde. Die Vermutung lag nahe, dass der Verschwenk lediglich dazu diente, das Ticket teuerer zu gestalten, ein wirkliches „Abknicken“ des Busses in die nordwestliche Richtung ist nicht gegeben.

Die Vermutung war Anlass, beim VGN nachzufragen (unter Hinweis auf eine folgende Veröffentlichung auf dieser Website). Und die Antwort bestätigt nun die Vermutung. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Fahrgäste mehr für die Fahrten bezahlen, um das Defizit des Verkehrssystems auszugleichen.

Hier die Antwort des VGN:

„Sehr geehrter Herr Dr. Bahlinger,

gern beantworten wir Ihre Fragen. 

Im Jahr 2015 haben sich alle Verkehrsunternehmen, die in diesem Bereich Linien betreiben in Absprache mit dem Landkreis Nürnberger Land dafür ausgesprochen, die Tarifstufen auf der Relation von Feucht nach Wendelstein anzupassen, um damit dem hohen Defizit und dem gestiegenen Kostendruck begegnen zu können.

So hatte sich durch die Verlängerung der VGN-Linie 502 von Gsteinach nach Ochenbruck zuvor die Anzahl der zu befördernden Schüler zum Gymnasium Wendelstein erheblich erhöht, was den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge obligatorisch machte. Durch die damit verbundenen Sprungkosten erhöhte sich der Fehlbetrag, auf der bis dahin ohnehin schon defizitären Linie, weiter.

Die Verbundgesellschaft ist nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten der Bitte nachgekommen und hat eine Variante in die Linienskizzen der betroffenen VGN-Linien eingearbeitet, die in der Summe dazu führt, den defizitären Betrag zu reduzieren. In diesem Kontext wurde der von Ihnen angesprochene Verschwenk in die Teilzone 607 im Tarifzonenplan aufgenommen. Dadurch hat sich die Tarifstufe zwischen Feucht und Wendelstein von vormals 2 auf 2+T erhöht. Damit wurde ein Teil die durch die Kapazitätsausweitung entstandenen Kosten auf alle Fahrscheine umgelegt. Diese Tarifmaßnahme wurde im Juli 2015 von den entsprechenden VGN-Gremien einstimmig mit Wirkung zum 15.09.2015 beschlossen.

Ein Tarifzonenplan spiegelt topographische Gegebenheiten lediglich schemenhaft wider. In erster Linie ist er ein Instrument zur Fahrpreissteuerung. Der Verschwenk in die Teilzone 607 ist demnach auch nicht in der tatsächlichen Landschaft zu finden.

Die VGN-Verbundverträge sehen vor, dass ÖPNV-Aufgabenträger preisreduzierende und damit einnahmemindernde Tarifmaßnahmen initiieren können. Es ist demnach also auch grundsätzlich möglich, den Verschwenk in die Teilzone 607 aus dem Tarifzonenplan zu entfernen, sodass dadurch Fahrten zwischen Feucht und Wendelstein günstiger werden, jedoch nur, sofern ein Dritter (z. B. eine Gemeinde) auch die dann entstehenden Mindereinnahmen aller betroffenen Verkehrsunternehmen ausgleicht.

Aus diesem Grund ist der zuständige Aufgabenträger, im hier vorliegenden Fall der Landkreis Nürnberger Land (Herr Birle, Tel. 09123/950-6372), Ihr richtiger Ansprechpartner für das oben beschriebene Anliegen.

Freundliche Grüße

i. A. Enrico Wolter
VGN – Verbundtarif“

Quelle: Mail von Herrn Wolter vom 18.09.2019

Letztlich verweist der VGN auf seine Einzelroganisationen und bringt damit die Verantwortung des Verbunds zum Verschwinden, wie dies so häufig ist im förderalen System. Als eingemeindete Stadtteile sehen wir uns nun der Situation gegenüber, dass wir bei der Fahrt in den Nachbarort drei Zuständigkeitsbereiche berühren. Wir wollen von Nürnberg in den Landkreis Roth und zuständig ist der Landkreis Nürnberger Land.

Fazit: Nürnberg sollte ein Interesse an einem modernen, funktionierenden Verkehrssystem haben und diesen Zustand im eigenen Interesse verbessern. So jedenfalls wird das nichts mit der Verkehrswende und dem Klimaschutz.

Nachsatz: Die Fahrt über Langwasser ist zwar billiger, dauert aber viel länger.

2. Nachsatz: Für einen Teil des Defizits im Verkehrssystems kann der Autor eine konkrete Ursache benennen. Solange diese besteht, ist es in hohem Maße unbefriedigend, das Defizit über die Geldbörsen der Bürger ausgleichen zu wollen. Gerne dazu mehr im persönlichen Gespräch.

3. Nachsatz: In einem Artikel auf nordbayern online zum 365-Euro-Ticket kam zur Sprache, dass Landräte das Tarifsystem des VGN zur Steuerung der Schülerströme nutzen, also offenbar Fahrten in beliebte Schulen der Nachbarkreise durch erhöhte VGN-Tarife verhindern wollen. Die gesetzlich garantierte freie Schulwahl wird damit de facto ausgehebelt. Fazit: Das Tarifsystem ist überfrachtet mit sachfremden Einzelinteressen. Ein komplett neuer Ansatz ist dringend geboten!