Juraleitung P53

LETZTE CHANCE, DEN GEPLANTEN VERLAUF DER JURALEITUNG ZU ÄNDERN!

Das Planfeststellungsverfahren für die Höchststromtrasse P53 hat am 13.11.2025 begonnen!

Die Stromtrasse P53 kommt nach Moorenbrunn – außer wir werden JETZT aktiv!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Altenfurt, Birnthon, Fischbach und Moorenbrunn,

die geplante 380 kV Wechselstromtrasse P53 darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung errichtet werden, sondern es muss der Schutz der Menschen und der Schutz der Natur berücksichtigt werden.

Die Firma TenneT plant:
Bis zu 90 Meter hohe Strommasten entlang der A6 in z.T. nur 180 m Entfernung zu den Wohnhäusern
Alle 400 Meter einen Mast mit einer Grundfläche von 25 x 25 Metern
Fundamente bis in die Grundwasserschichten

Nachfolgende Fotomontagen zeigen das Ausmaß der Stromtrasse (zum Anklicken):

Folgen für die Menschen in unserem Vereinsgebiet:
Eine Waldfläche von mindestens 280 Fußballfeldern wird dauerhaft gerodet
Kahlschlag in Zeiten des Klimawandels beeinflusst lokales Klima negativ
Verlust des letzten Naherholungsgebietes
Gesundheitliche Risiken wie Leukämie bei Kindern, Alzheimer, Krebserkrankungen
TenneT erbrachte bisher keine Beweise für die gesundheitliche Unbedenklichkeit.

Studie der Universität Köln: Verdreifachung der Netzentgelte zu erwarten
Wertverlust der Immobilien entlang der Trasse: Vernichtung der Altersvorsorge

Minimierungsgebot von Belastungen für Anwohnende laut Bundes-Immissionsschutzgesetz wird nicht eingehalten. Es gibt vor allem in Moorenbrunn und Altenfurt bereits erhebliche Vorbelastungen für die Menschen: A6, A9, Overfly, MUNA, Gewerbegebiet etc.).

DAS SCHUTZGUT MENSCH BLEIBT AUF DER STRECKE! WIR FORDERN EINE LÖSUNG, DIE MENSCH UND NATUR BESSER SCHÜTZT!

SCHREIBEN WIR EINWENDUNGEN GEGEN DEN GEPLANTEN TRASSENVERLAUF!

Wie funktioniert es?

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt vom 13.11. bis 12.12.2025. Einwendungen können bis spätestens zwei (2) Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 27.12.2025, erhoben werden. Da Weihnachten naht, versenden Sie bitte Ihre Einwendungen idealerweise spätestens am 19.12.2025 per Brief.

Alle offiziellen Planungsunterlagen zum Abschnitt A-West (bei Moorenbrunn) im Planfeststellungsverfahren finden Sie unter:

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/planfeststellung/unterlagen/pls-a-west/index.html

Bitte schreiben Sie einen persönlichen Brief an die folgende Adresse:

Regierung von Mittelfranken
Stabsstelle Energieleitungen
Promenade 27
91522 Ansbach

Das darf in einem Planfeststellungsverfahren jeder „Betroffene“, also JEDER und JEDE, die diese Leitung insgesamt oder deren geplanten Verlauf ablehnt. In einer Familie darf JEDES Familienmitglied eine Einwendung vorbringen, d.h. auch Kinder unter 18 Jahren. Selbst die Oma aus Hamburg dürfte eine Einwendung schreiben.

Wichtige Informationen, Hinweise und Musterbriefe finden Sie auf dieser Seite des Bürgervereins:

https://buergervereinsuedost.de/das-planfeststellungsverfahren-zur-stromtrasse-steht-unmittelbar-bevor/

ebenso wie auf der Homepage der BI Moorenbrunn unter Strom:

https://moorenbrunn-unter-strom.de/Planfeststellungsverfahren

Bitte formulieren Sie Ihre Einwendungen so individuell wie möglich. Die Briefe müssen eine handschriftliche Unterschrift tragen. Der Betreff muss sich auf das korrekte Planfeststellungsverfahren und hier auf den Abschnitt A-West (bei Moorenbrunn) beziehen (siehe auch unsere Musterbriefe). Und es muss eine kurze Angabe gemacht werden, warum Sie betroffen sind (weil Sie hier wohnen, Angst um Ihre Gesundheit haben, Angst um die Gesundheit Ihrer hier lebenden Kinder oder Enkel haben etc.)

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Schreibens benötigen, kommen Sie am

Samstag, 29.11.2025 , ab ca. 15 Uhr in das katholische Pfarrheim in Moorenbrunn, Rupert-Mayer-Str. Hier wartet ein Team des BV und der BI Moorenbrunn unter Strom auf Sie und unterstützt Sie persönlich.

Ab 14.30 Uhr am selben Tag findet nochmals eine Infoveranstaltung der BI Moorenbrunn unter Strom und des Bürgervereins am Brunnen in Moorenbrunn statt.

Die Stadt Nürnberg hat dem BV zugesichert, dass sie Klage einreichen wird, wenn der Trassenverlauf wirklich so nah an Moorenbrunn vorbeiführen soll. JEDE EINWENDUNG UNTERSTÜTZT DIE STADT IM FALLE EINER KLAGE!MACHEN WIR VON UNSEREM RECHT GEBRAUCH FÜR DEN SCHUTZ UNSERER GESUNDHEIT UND DIE LEBENSQUALITÄT IN UNSEREN STADTTEILEN ZU KÄMPFEN!

Unsere bisherigen Informationen zur Juraleitung:

Frühere Statements

Streckenverlauf im Raumordnungsverfahren

Der vom Netzbetreiber Tennet in das Raumordnungsverfahren eingebrachte Streckenverlauf (hier „Variante“ genannt) führt unmittelbar an der südlichen Grenze von Moorenbrunn entlang. Die vorgeschriebenen 400 m Abstand zur Wohnbebauung können nicht eingehalten werden.

Juraleitung Nord-Variante