ICE-Werk – Details

Was wir wissen, was wir vermuten, was wir (noch) nicht wissen …

Legende:

[1]: Quellen sind insbesondere die Informationen, die dem Bürgerverein am 04.11.2020 anlässlich eines Gesprächs mit Bahn und Stadt im Rathaus gegeben wurden.

[1a]: Ein weiteres Gespräch des Bürgervereins mit der Bahn und der Stadt fand online am 29.01.2021 statt. Es ergab im Vergleich zu [1] noch weniger konkrete Informationen.

Die gegebenen Auskünfte wurden notiert und hier – teilweise kommentiert – wiedergegeben

[2]: Gegenwärtige Annahme/Kenntnis des Bürgervereins

[3]: Presseerklärung der Bahn vom 29.04.2021

ICE-Werk – zum Verfahren

Ist dieses Projekt von Seiten der DB AG gefährdet aufgrund des neuen Trends zu Homeoffice und Besprechungen per Online-Konferenz?

Nein. Die DB AG rechnete vor Corona mit einer Verdoppelung des Fahrgastaufkommens im Fernverkehr. Diese wird sich voraussichtlich nun verzögern. Ohne Corona würde das Werk eher zu spät kommen, nun ist die Verspätung etwas abgemildert. [1]

Welche Kriterien werden bei der endgültigen Standortauswahl berücksichtigt und in welcher Gewichtung?

Der Kriterienkatalog ist noch nicht final. Es gibt Kriterien der Bahn und Kriterien der Regierung von Mittelfranken. [1] Die Kriterien und deren Gewichtung können noch immer nicht offengelegt werden. [1b]

Falls Standorte außerhalb des Südostens erörtert werden: dürfen wir hierzu ebenso ausgereifte Pläne und Präsentationen einsehen, können diese vorgelegt werden?

Nein. Aber ab Ende November wird zwischen der DB Fernverkehr AG und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, welche Unterlagen benötigt werden und diese Unterlagen werden dann ca. Februar/März 2021 eingereicht. Dann werden sie öffentlich ausgelegt. [1] Der ursprünglich geplante Veröffentlichungstermin verzögert sich allerdings, auch weil mit der Muna Feucht zwei weitere Standorte hinzugekommen sind. Die Bahn kündigt an, zur Einreichung vorgesehene Planungen und Gutachten zu allen Standorten vorab zu veröffentlichen. Dadurch wäre das Zeitfenster zur Prüfung durch die Anwohner sowie zur Formulierung von Einwendungen etwas größer als gesetzlich gefordert. [1b]

Wird die am 04.11.2020 dem Bürgerverein gezeigte Präsentation zur internen Verwendung oder oder zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt?

Die Präsentation wird nicht zur Verfügung gestellt. [1]

BV: auf Nachfrage nach dem Grund wird genannt, dass dies während der Präsentation bekannt wird. Es gibt offenbar Informationen, die nur für den internen Gebrauch im BV und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Zuletzt wird eine Folie als unkritisch benannt, die im Nachgang zur Verfügung gestellt werden soll. Diese ist noch nicht eingetroffen.

Welche Standorte werden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens geprüft?

Insgesamt neun Standorte: Allersberg/Pyrbaum, Altenfurt/Fischbach, Raitersaich, Heilsbronn, Müncherlbach, Ezelsdorf und Mimberg, ehemalige MUNA Feucht und eine Fläche südlich davon. Die kampfmittelverseuchte MUNA-Fläche wurde vom Eigentümer (Bund) grundsätzlich als räumungsfähig eingestuft. [1b], aktualisiert durch [3]

Die DB Fernverkehr AG präferiert den Standort Fischbach. Warum? Warum wurden die Alternativen nicht präferiert?

Vorteile gegenüber ebenfalls geprüften Standorten im Rhein/Main-Gebiet und Baden-Württemberg: Bessere Arbeitskräfteverfügbarkeit (größere Arbeitslosigkeit) in der Metropolregion Nürnberg, Lage im Schienennetz der DB AG (Kreuzung Nord-Süd und Ost-West-Verbindung).

Vorteile von Altenfurt/Fischbach (innerhalb Metropolregion): Nähe zum Hauptbahnhof, an der ICE-Strecke gelegen, Nähe zum S-Bahnhof, Nähe zur Autobahn, Nähe zur Bundesstraße 4 (Regensburger Straße) für die Versorgung mit Material.

Die Wohnbebauung ist wahrscheinlich auch bei den fünf anderen o. genannten Standorten problematisch.

Der Rangierbahnhof hat keine 4 km Längenausdehnung, bei anderen Standorten sind die Trassen zur Zuführung der Züge aus/zu Richtung Nürnberg Hbf. sind schon ggf. sehr ausgelastet. [1]

Aus Sicht des BV wird diese Frage nicht schlüssig beantwortet. Die Argumente gingen ausschließlich in Richtung der Vorteile von Fischbach aus Sicht der DB Fernverkehr AG, keine Argumente gegen andere Standorte.

Welche Behörde führt das Raumordnungsverfahren durch?

Regierung von Mittelfranken [2]

Welche Behörde führt das Planfeststellungsverfahren (Genehmigung) durch?

Eisenbahnbundesamt [2]

Welches Recht haben die Bürger im Raumordnungsverfahren?

Die Bürger werden beteiligt. Alle von dem Vorhaben betroffenen Personen können sich einbringen und ihre Einwände schriftlich vorbringen. Dafür gibt es ein begrenztes Zeitfenster. Ein Rechtsweg besteht für die Menschen in Nürnberg-Südost nicht, es können keine Rechtsmittel eingelegt werden, die Entscheidung der Regierung kann nicht gerichtlich überprüft werden. Außerdem ist die Entscheidung der Regierung von Mittelfranken zum Raumordnungsverfahrens nicht bindend für die Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt. [2]

Welches Recht haben die Bürger im Planfeststellungsverfahren?

Die Bürger werden beteiligt. BV: Betroffene Bürger können Einwendungen erheben und ggf. klagen. [2]

Wie ist die weitere Entwicklung in zeitlicher Hinsicht (Stand Januar 2021)?

Noch im Jahr 2020 wird das Raumordnungsverfahren mit Gesprächen bei der Regierung von Mittelfranken eröffnet.

Im April sollen alle sieben Standorte in einem „zentralen Bürgerdialog“ öffentlich vorgestellt werden. Die Form ist coronabedingt derzeit nicht vorhersehbar.

Im Anschluss sollen „Workshops“ mit Bürgerinnen und Bürgern zu unterschiedlichen Themen stattfinden (z. B. ein Workshop zur Lärmthematik). Workshops beziehen sich jeweils nur auf einen Standort.

Im November sollen die letzten Unterlagen der Bahn bei der Regierung eingereicht werden.

Am Ende des Raumordnungsverfahrens, vorauss. im Mai 2022 soll der endgültige Standort festgelegt sein. Dies stellt noch keine Genehmigung dar, die erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren angestrebt wird. Während des Planfeststellungsverfahrens wird bereits die Bauplanung ausgeführt. [1 und 1a]

BV: Offenbar rechnet man fest mit einer Genehmigung.

Wo befinden sich die in der Presse angepriesenen Ausgleichsflächen für den zu rodenden Forst?

Der Ausgleich des Bannwalds muss im Lorenzer Reichswald erfolgen. Konkrete Flächen können noch nicht benannt werden. Die in der Presse genannten 300 ha Naturwald werden (freiwillig) zusätzlich errichtet, sind jedoch nicht in der Verantwortung der DB AG, sondern der Bayerischen Staatsregierung (deren Idee). [1]

Welchen Vorteil hat die hiesige Wohnbevölkerung in Altenfurt/Fischbach von dem Projekt?

In Nürnberg werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, es werden keine Arbeitsplätze von anderen Werken abgezogen. Wenn Nürnberg Werksstandort wird, dann fahren von und nach Nürnberg mehr ICEs als jetzt. Ein Vorteil könnte in einem P+R-Parkhaus am Bf. Fischbach liegen. [1]

BV weist darauf hin, dass das P+R-Parkhaus für die Anwohner keinen Vorteil darstellt und stellt fest, dass es offenbar neben den genannten Vorteilen für die Allgemeinheit keinen konkret greifbaren Vorteil für Altenfurt/Fischbach gibt. Zu den Arbeitsplatzargumenten s. Themenseite unten

Bezugnehmend auf Aussagen der DB Fernverkehr AG im laufenden Verfahren und im Bürgerdialog: Wie wird sichergestellt, dass sich die Bürger auch auf die Aussagen verlassen können?

Es wird Sicherheiten geben, die die Versprechungen den Anwohnern gegenüber absichern. [1]

BV: Es handelt sich hierbei um einen ganz entscheidenden Punkt. Reine Aussagen mit dem Ziel der Beschwichtigung der zu Recht aufgebrachten Bürger, sind ohne konkreten Nutzen (wertlos). Daher wird es im Zweifel entscheidend darauf ankommen, dass rechtlich belastbare Garantien gegeben werden. Dass sich die DB Fernverkehr AG nicht an den eigenen Aussagen messen lassen möchte, zeigt bereits die Tatsache, dass unsere Mitschriften aus dem Gespräch vom 04.11.2020 auch auf Nachfrage weder kommentiert noch bestätigt wurden.

ICE-Werk – zum Standort

Wie ist die genaue Lage und Größe?

Die genaue Lage und die Anordnung einzelner Werksteile (Layout) sowie Details z. B. zur Querung der Löwenberger Straße können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden. Die Werkshalle ist ca. 12 m hoch und umfasst 6 Gleise. Zum Vergleich: Köln-Nippes mit 4 Gleisen in der Halle, Hamburg mit 1×5 und 1×6 Gleisen in 2 Hallen. [1]

In einer Mail der DB Fernverkehr AG an den Bürgerverein heißt es, dass der Standort in einer Senke gelegen geeignet sei. Soll das Werk dann auch in dieser Senke gebaut werden oder wird die Senke aufgeschüttet?

Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher gesagt werden. Die Aufschüttung einer solch großen Fläche ist sehr teuer und daher für die DB AG eher ungünstig. Wahrscheinlicher ist der Bau in der Senke. [1]

BV: vage!

Falls das Werk in der Senke gebaut wird, wie wird dann die Querung der Löwenberger Straße gelöst? Mittels Brücke oder Tunnel? Wie wäre die Steigung zu bewerkstelligen?

Hierzu gibt es noch keine konkreten Vorstellungen. Denkbar wäre auch eine Tieferlegung der Straße. [1]

Wird der alte Bahnhof Fischbach abgerissen und der dortige Baumbestand ebenfalls vernichtet?

Der Fischbacher Bahnhof bleibt bestehen, weil er unter Denkmalschutz steht. [1]

BV: Die beiden Bahnhofsgebäude stehen tatsächlich unter Denkmalschutz. [2]

Der Bahnhof könnte eventuell für die Bürger zu nutzen sein. [1]

BV: Aussage im Konjunktiv.

Wird der Waldweg zwischen Altenfurt und Fischbach zerstört?

Der DB AG ist bewusst, dass der Waldweg und insbesondere der Zugang zum Wald durch die Unterführung (Verlängerung Hermann-Kolb-Straße) ein wesentlicher Aspekt der Naherholung ist. Eine Lösung dafür kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret benannt werden. [1]

Wie wird die doppelte Querung der S-Bahnstrecke erreicht? Mittels Überleitung oder mit Hilfe von Weichen? Oder soll die S-Bahn-Strecke verlegt werden?

Eine Lösung mit Weichen kommt nicht in Frage, weil dies den S-Bahn-Takt inakzeptabel stören würde. Daher ist der Bau einer Unterführung denkbar, da das Werk ohnehin wahrscheinlich auf niedrigerem Niveau errichtet werden würde. [1]

ICE-Werk – zum Betrieb

Wie viele Züge werden behandelt und was genau wird ausgeführt?

25 ICE-Züge pro Tag, wovon nicht alle in der Halle behandelt werden. In den Außenanlagen werden die Züge innen und außen gereinigt sowie Material nachgefüllt inkl. Toiletten und Bordrestaurant. In der Halle werden kleinere und größere Arbeiten ausgeführt z. B. der Wechsel von Drehgestellen, Stromabnehmern oder Bildschirmen im Inneren.

Das Werk ist ein reines ICE-Werk, andere Züge werden dort nicht behandelt.

Etwa 60 % der Arbeiten finden nachts statt, im Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Ein-/Ausfahrt Nord ist die Hauptein-/ausfahrt, da in Richtung Nürnberg Hauptbahnhof gelegen, wo die meisten der behandelten Züge enden und anschließend ins Werk fahren bzw. vom Werk aus für den Fahrgastbetrieb eingesetzt werden. [1]

Was sagt die DB Fernverkehr AG zu den Anwohnerprotesten in Köln-Nippes?

Köln-Nippes ist das einzige von 9 ICE-Werken, in welchem es zu Anwohnerprotesten kommt. Diese hängen ggf. auch mit einer bereits viel früher bestehenden Forderung der Anwohner nach einem Lärmschutz gegenüber der dort befindlichen Güterzugstrecke zusammen. Außerdem sind die Höhenverhältnisse gegenüber der Planung in Altenfurt/Fischbach genau umgekehrt: Das Werk liegt auf höherem, der Ort auf niedrigerem Niveau. [1]

Ist es richtig, dass die Signalhörner jedes gewarteten ICEs aufgrund einer internationalen Vorschrift (UIC 644 2nd ed.) im Freien getestet werden müssen und im Abstand von 5 m in Achse der akustischen Signaleinrichtung einen Schalldruckpegel zwischen 120 und 125 dB A erreichen müssen? Falls dies verneint wird, welche Belege können für diese Aussage vorgelegt werden?

Nein, solche Vorschriften sind nicht anwendbar.

Aber: Es wird auch in Altenfurt/Fischbach gehupt werden, da für jeden Zug, der schneller als 160 km/h fahren soll ein Hupentest pro Tag vorgeschrieben ist. Es ist aber theoretisch (BV: !) möglich, dass der Lokführer das Hupen auf freier Strecke übernimmt, das ist aber bisher noch nicht erlaubt.

Nur im Worst Case-Szenario wäre dies auch nach Fertigstellung noch nicht erlaubt. Die DB AG arbeitet aber intensiv daran, die Verlegung des Hupens auf die freie Strecke zu ermöglichen. Das Hupen soll mit Lärmschutz gedämmt werden. [1]

Ist es richtig, dass Bremsentests im Freien durchgeführt werden, die ebenfalls eine erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner darstellen?

Die Bremsentests stellen keine ungewöhnliche Lärmbelastung dar. Sie finden im Werk in den Abschnitten 1 und 2 statt. Ein üblicher Bremsentest kann im Nürnberger Hauptbahnhof gelegentlich beobachtet werden. Es wird dabei das Druckluftventil geöffnet und dadurch die Bremse (BV: Notbremse?) ausgelöst. [1]

Ist es richtig, dass die gesamte Anlage aus Arbeitsschutzgründen hell beleuchtet wird und die Beleuchtung ganz deutlich in unsere Wohngebiete abstrahlt?

Die Beleuchtungsproblematik in Köln-Nippes ist ein Ausnahmefall, da hier erstmals 12 m hohe Leuchten im Gegensatz zu sonst üblichen 6 m hohen Leuchten eingesetzt werden. Dadurch konnte die Leuchtenanzahl in etwa halbiert werden. Allerdings strahlen diese in der Tat in den Wohnort ab, was die DB AG ebenfalls als problematisch ansieht. Diesen Fehler wird man bei künftigen ICE-Werken vermeiden und somit wieder niedrigere, 6 m hohe Leuchten verbauen. [1]

Medien-Links

Alle Medien-Links stellen wir ebenfalls im Beitrag „Aktuelles zum ICE-Werk“ bereit.

Aktualisierungen

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