Sirenen zur Warnung der Bevölkerung

Der Bürgerverein wurde gebeten, die Bürger über die

Errichtung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung

zu informieren. Dieser Bitte kommen wir gerne nach.

Information der Stadt Nürnberg:

„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 17. Februar 2016 wurde im Stadtrat beschlossen, auf der Grundlage eines Fachgutachtens, in der Stadt Nürnberg ein flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung aufzubauen. Die Errichtung von insgesamt 107 Sirenen hat in 2018 begonnen und wird bis Ende 2020 abgeschlossen werden.

Nur durch den Warnton einer Sirene kann zu jeder Zeit sichergestellt werden, dass nahezu alle Bürgerinnen und Bürger bei größeren Gefahren an ihrem Aufenthaltsort sofort gewarnt werden können (sogenannter „Weckeffekt“). Bei Ertönen der Sirenen ist es notwendig, sich zunächst in Sicherheit zu bringen, das heißt sich z.B. nicht im Freien aufzuhalten sowie in Gebäuden Fenster und Türen zu schließen und anschließend selbstständig Informationen zum Schadensereignis und den notwendigen Verhaltensregeln über die Medien (z.B. öffentliche Radiosender, Internet, Warn-Apps wie Katwarn) einzuholen.

Um eine effektive Schallwirkung zu erzielen, werden Sirenen auf Dächern oder als Mastanlagen errichtet. Zum größten Teil können öffentliche Gebäude als Standorte genutzt werden. Dort, wo keine geeigneten Objekte zur Verfügung stehen, werden Stahlmaste errichtet und die Sirenen daran angebaut.

Da das Sirenennetz einzig und allein zur Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung dient, bitten wir um das Verständnis und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs für dieses Projekt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel Volker Skrok
Bürgermeister Stadtdirektor“

Stellungnahme des Bürgervereins zum Lärmschutz an der A9

Liebe Fischbacher(innen),

ein Brief vom Innenminister Herrmann zum Ausbau des Autobahnkreuzes Nürnberg-Ost hat für etwas Verwirrung und einige Missverständnisse gesorgt. Er war allerdings auch nicht ganz einfach zu verstehen.

Halten wir uns an die Fakten.

  • Der uns mündlich zugesagte Lärmschutz mit 6 m Höhe ist in das Planfeststellungsverfahren eingeflossen und somit definitiv Bestandteil der Baumaßnahme.
  • 10 m Höhe bei einer Länge von 1,7 km wären zwar besser, sind aber durch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht zu erreichen. Erst bei einem achtspurigen Ausbau ist ein solcher Lärmschutz vorgesehen, was aus der Sicht der Fischbacher Bürger nicht unbedingt erstrebenswert ist.

Auf jeden Fall ist die jetzige Lösung besser als die gesetzlich erforderliche Höhe von 3 Metern.

In Moorenbrunn brachte der neue Lärmschutz, der im Rahmen des sechsspurigen Ausbaus errichtet wurde, eine erhebliche Lärmminderung.

Wir werden den Kontakt zur Autobahndirektion suchen,  um zu erreichen, dass die Baumaßnahmen anwohnerfreundlich abgewickelt werden.