ÖPNV in unsere Nachbarorte

Die Kosten für Fahrten des ÖPNV in unsere Nachbarorte sind z. T. erheblich teurer als Fahrten in das weit entfernte Fürth. So entspricht z. B. eine Fahrt von Fischbach nach Röthenbach (b. St. Wolfgang), Wendelstein, Sorg oder Großschwarzenlohe der Tarifstufe 3+T bei Zeitkarten bzw. 4 bei Einzeltickets – obwohl die befahrene Strecke sowie die Fahrzeit relativ kurz sind.

Ein Blick auf den Tarifzonenplan zeigt, warum dies so ist. Die Busverbindung von Feucht nach Wendelstein verschwenkt in die Tarifzone 607, was zu einer Verteuerung des Tickets führt.

VGN-Tarifzonenplan mit seltsam anmutendem Verschwenk in die Tarifzone 607.

Es stellt sich die Frage, weshalb und wozu dieser Verschwenk so in den Tarifzonenplan eingezeichnet wurde. Die Vermutung lag nahe, dass der Verschwenk lediglich dazu diente, das Ticket teuerer zu gestalten, ein wirkliches „Abknicken“ des Busses in die nordwestliche Richtung ist nicht gegeben.

Die Vermutung war Anlass, beim VGN nachzufragen (unter Hinweis auf eine folgende Veröffentlichung auf dieser Website). Und die Antwort bestätigt nun die Vermutung. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Fahrgäste mehr für die Fahrten bezahlen, um das Defizit des Verkehrssystems auszugleichen.

Hier die Antwort des VGN:

„Sehr geehrter Herr Dr. Bahlinger,

gern beantworten wir Ihre Fragen. 

Im Jahr 2015 haben sich alle Verkehrsunternehmen, die in diesem Bereich Linien betreiben in Absprache mit dem Landkreis Nürnberger Land dafür ausgesprochen, die Tarifstufen auf der Relation von Feucht nach Wendelstein anzupassen, um damit dem hohen Defizit und dem gestiegenen Kostendruck begegnen zu können.

So hatte sich durch die Verlängerung der VGN-Linie 502 von Gsteinach nach Ochenbruck zuvor die Anzahl der zu befördernden Schüler zum Gymnasium Wendelstein erheblich erhöht, was den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge obligatorisch machte. Durch die damit verbundenen Sprungkosten erhöhte sich der Fehlbetrag, auf der bis dahin ohnehin schon defizitären Linie, weiter.

Die Verbundgesellschaft ist nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten der Bitte nachgekommen und hat eine Variante in die Linienskizzen der betroffenen VGN-Linien eingearbeitet, die in der Summe dazu führt, den defizitären Betrag zu reduzieren. In diesem Kontext wurde der von Ihnen angesprochene Verschwenk in die Teilzone 607 im Tarifzonenplan aufgenommen. Dadurch hat sich die Tarifstufe zwischen Feucht und Wendelstein von vormals 2 auf 2+T erhöht. Damit wurde ein Teil die durch die Kapazitätsausweitung entstandenen Kosten auf alle Fahrscheine umgelegt. Diese Tarifmaßnahme wurde im Juli 2015 von den entsprechenden VGN-Gremien einstimmig mit Wirkung zum 15.09.2015 beschlossen.

Ein Tarifzonenplan spiegelt topographische Gegebenheiten lediglich schemenhaft wider. In erster Linie ist er ein Instrument zur Fahrpreissteuerung. Der Verschwenk in die Teilzone 607 ist demnach auch nicht in der tatsächlichen Landschaft zu finden.

Die VGN-Verbundverträge sehen vor, dass ÖPNV-Aufgabenträger preisreduzierende und damit einnahmemindernde Tarifmaßnahmen initiieren können. Es ist demnach also auch grundsätzlich möglich, den Verschwenk in die Teilzone 607 aus dem Tarifzonenplan zu entfernen, sodass dadurch Fahrten zwischen Feucht und Wendelstein günstiger werden, jedoch nur, sofern ein Dritter (z. B. eine Gemeinde) auch die dann entstehenden Mindereinnahmen aller betroffenen Verkehrsunternehmen ausgleicht.

Aus diesem Grund ist der zuständige Aufgabenträger, im hier vorliegenden Fall der Landkreis Nürnberger Land (Herr Birle, Tel. 09123/950-6372), Ihr richtiger Ansprechpartner für das oben beschriebene Anliegen.

Freundliche Grüße

i. A. Enrico Wolter
VGN – Verbundtarif“

Quelle: Mail von Herrn Wolter vom 18.09.2019

Letztlich verweist der VGN auf seine Einzelroganisationen und bringt damit die Verantwortung des Verbunds zum Verschwinden, wie dies so häufig ist im förderalen System. Als eingemeindete Stadtteile sehen wir uns nun der Situation gegenüber, dass wir bei der Fahrt in den Nachbarort drei Zuständigkeitsbereiche berühren. Wir wollen von Nürnberg in den Landkreis Roth und zuständig ist der Landkreis Nürnberger Land.

Fazit: Nürnberg sollte ein Interesse an einem modernen, funktionierenden Verkehrssystem haben und diesen Zustand im eigenen Interesse verbessern. So jedenfalls wird das nichts mit der Verkehrswende und dem Klimaschutz.

Nachsatz: Die Fahrt über Langwasser ist zwar billiger, dauert aber viel länger.

2. Nachsatz: Für einen Teil des Defizits im Verkehrssystems kann der Autor eine konkrete Ursache benennen. Solange diese besteht, ist es in hohem Maße unbefriedigend, das Defizit über die Geldbörsen der Bürger ausgleichen zu wollen. Gerne dazu mehr im persönlichen Gespräch.

3. Nachsatz: In einem Artikel auf nordbayern online zum 365-Euro-Ticket kam zur Sprache, dass Landräte das Tarifsystem des VGN zur Steuerung der Schülerströme nutzen, also offenbar Fahrten in beliebte Schulen der Nachbarkreise durch erhöhte VGN-Tarife verhindern wollen. Die gesetzlich garantierte freie Schulwahl wird damit de facto ausgehebelt. Fazit: Das Tarifsystem ist überfrachtet mit sachfremden Einzelinteressen. Ein komplett neuer Ansatz ist dringend geboten!

Eine Information der BI Moosbach-Birnthon zur neuen Juraleitung P53, einer Höchstspannungstrasse – enormer Eingriff in den Bannwald

Der nachfolgende Text ist eine verkürzte Darstellung der Information der BI Moosbach-Birnthon.

Kurz vor Beginn des offiziellen Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden noch 3 Trassenvarianten aufgenommen, die Feucht und besonders Moosbach betreffen.

Im Einzelnen geht es um die Varianten

„Nord“ – parallel zur A6; sie könnte sich durch weiterhin mögliche PWC weiter in Richtung Moosbach verlagern.

„Mitte“ – nördlich von Moosbach direkt durch den Bannwald – sie beginnt bereits unmittelbar hinter den Weihern der Ungelstetter Str.

„Süd“ – Alternative 1 – orientiert sich am bisherigen Verlauf nördlich von Rummelsberg, verläuft aber dann statt bislang direkt über Winkelhaid nunmehr bereits ab Höhe Weiherhaus in Richtung Norden östlich von Moosbach mitten durch den Bannwald mit direkter Betroffenheit insbesondere von Weiherhaus und Hahnhof.


Es handelt sich hierbei um eine 380.000V Leitung mit bis zu 75m hohen sog. Donaumasten mit einer Schneisenbreite von ca. 70 m (zum Vergleich: eine 6-streifige Autobahn ist inklusive Mittel- und Randstreifen 36m breit – Quelle: Wikipedia), wobei weiterhin eine Schutzstreifenbreite von 60-100 m zu berücksichtigen ist.


Durch die nachträgliche Einbeziehung hatte die hiesige kein Mitspracherecht bei der Bedarfsplanung, das andere Gemeinden seit vielen Jahren hatten!

Einwendungen sind nur bis 31.7.2019 möglich – es ist zu befürchten, dass die Trassenvariante gewählt wird, wo sich der geringste Widerstand der Bevölkerung zeigt.

Für weitere Informationen können sie über die Seite

https://www.bi-moosbach-birnthon.de/

Kontakt mit der BI aufnehmen.

Wenn Sie die Trassenvarianten ablehnen, können Sie sich bis zum 27.7.2019 in eine Unterschriftenliste bei SF-Frisuren Stefanie Franz, An der Gauchsmühle 2, Moosbach eintragen.

Per E-Mail können Sie Ihre Einwendungen auch bis zum 31.7.2019 an juraleitung@tennet.eu senden.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:
https://gis.arcadis.nl/age_prod/juraleitung

Probleme mit dem ruhenden Verkehr – praktische Tipps der Polizei

Wildes Parken in unseren Stadtteilen ist ein Problem. Wir haben dazu einen Vertreter der Polizei zu unseren Stadtteilversammlungen eingeladen. Herr PHM Schlagenhaufer von der zuständigen Polizeiinspektion Nürnberg-Süd in Langwasser schilderte ausführlich Möglichkeiten und Grenzen der Polizei, dagegen vorzugehen.

Aufgrund enger personeller Restriktionen und hoher Anforderungen in anderen Stadtteilen muss die Polizei Einsätze priorisieren und kann daher in vielen Fällen nicht sofort gegen gemeldete Parkverstöße vorgehen

Aber die Polizei hat einen sehr nützlichen praktischen Tipp gegeben: Bürgerinnen und Bürger können der Polizei behilflich sein. Bilder von Verstößen mit genauer Ablichtung der Verkehrssituation sowie einer Beschreibung der Lage insbesondere mit Zeitangabe (von/bis) können per Mail an die Polizei übermittelt werden. Nachgewiesene Verstöße werden dann ggf. „vom Schreibtisch“ aus geahndet. Dies spart Einsatzzeiten der Polizei, da sie nicht unbedingt selbst vor Ort sein muss.

Mailadresse:
pp-mfr.nuernberg.pi-sued@polizei.bayern.de

Direkter telefonischer Kontakt zu den zuständigen Beamten:

Herr PHM Schlagenhaufer: 94 82 – 236
Herr PHK Pöllmann: 94 82 – 237

Infoveranstaltung zur Radsporthalle

Die CSU lädt zu einer Infoveranstaltung VELODROM mit
Dr. Klemens Gsell, Bürgermeister Sport, Stadt Nürnberg
am Donnerstag, den 21. Februar 2019 um 19.00 Uhr ein.

Ort: TSV Altenfurt, Wohlauer Straße

Themen des Bürgervereins für die Bürgerversammlung der Stadt Nürnberg

Der Bürgerverein wird folgende Themen in die Bürgerversammlung einbringen. Diese findet statt am Mittwoch, 27. März 2019, 19.30 Uhr
Turnhalle der Grundschule in Fischbach, Fischbacher Hauptstraße 118.

  • Fertigstellung des Radwegs entlang der Oelserstraße im Bereich Moorenbrunn
  • Lärmschutz A9 und Autobahnkreuz-Ost
  • Velodrom
  • Anpassung des Bustaktes am Wochenende an S-Bahn
  • Die S3 soll auch in Fischbach halten
  • Tempo 30 in Fischbach
  • Straßenzustand Fischbach und Altenfurt

Aufgrund des noch recht hierarchischen Zuschnitts der Bürgerversammlungen wird erwartet, dass wir zu der Antwort der Stadt zu unseren Fragen nicht unmittelbar während der Veranstaltung Stellung nehmen können. Der Bürgerverein wird daher im Nachgang hier auf seiner Website erwidern.