Verharmlosende Darstellung der Juraleitung

In den Raumordnungsunterlagen wird die Situation für Moorenbrunn folgendermaßen dargestellt. Nach dem Motto: Dort gibt es schon eine Belastung, da können wir ruhig noch etwas mehr drauflegen; Privilegien und Schonung nur für privilegierte Stadtteile. Es wird so getan, als sei die Freileitung nur aufgrund ihrer optischen Hässlichkeit ein Problem für die Menschen. Sobald ein Sichtschutz existiert, wie z. B. Bäume, Hecken oder Lärmschutzwände, scheint für den Staat das Problem gelöst zu sein. (Fettdruck durch BV):

„An Moorenbrunn nähert sich die Raumordnungstrasseauf bis zu 180m an. Zwischen den Wohnbauflächen und der Raumordnungstrasseverläuft die BAB A6, die bereits eine erhebliche Vorbelastung darstellt. Zusätzlich besteht eine Sichtverschattung durch Waldflächen, Einzelbäume, Hecken und in geringem Umfang auch durch bestehende Lärmschutzwände direkt vor den Wohnbauflächen. Die Raumordnungstrasse verläuft auf einer Länge von 310m über Autobahnfreiflächen, in denen Sichtbeziehungen zu den Wohnbauflächen von Moorenbrunn nicht durch Wald oder Gehölze stark gemindert sind. Es kommt somit zu einer geringfügigen zusätzlichen Beeinträchtigung des Wohnumfelds von Moorenbrunn.“ (Quelle: Band B II: Abschnittsspezifischer Teil, Band B II 1: Abschnitt A: Raitersaich – Ludersheim, S. 15)

An anderer Stelle heißt es: „Im Osten von Kornburg und in Moorenbrunn befindet sich die BAB A6 als starke Vorbelastung zwischen der bestehenden Wohnnutzung und der Raumordnungstrasse, so dass es zu keinen erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt. Zwischen Katzwang und Neukatzwang und nordöstlich des Bahnhaltepunkts Katzwang bleibt die Wohnumfeldqualitätaufgrund der Erdkabeloption in grabenloser Bauweise gewahrt.“ (Quelle: Band B II: Abschnittsspezifischer Teil, Band B II 1: Abschnitt A: Raitersaich – Ludersheim, S. 23 und wortgleich nochmals S. 174)

Und weiter: „Im Unterabschnitt kommt es zur Unterschreitung der LEP-Regelabstände von bestehender Wohnnutzung im Bereich Moorenbrunn nahe des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht-Wendelstein. Die Unterschreitung erfolgt hierbei allerdings durchgehend entlang der durch die BAB A6 vorbelasteten Bereiche und findet zudem südlich der Autobahn statt, wodurch es zu keiner erheblichen zusätzlichen Auswirkung auf die Wohnbebauung im Bereich Moorenbrunn kommt.“ (Quelle: Band B II: Abschnittsspezifischer Teil, Band B II 1: Abschnitt A: Raitersaich – Ludersheim, S. 198)

Im Dokument „Band C II 2: Karten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Schutzgüter: Menschen insbes. menschl. Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biolog. Vielfalt
“ wird unter „Schutzgut Menschen, insb. die menschliche Gesundheit“ lediglich die „Immissionsbelastung Lärm“ genannt (1 Zeile, im Vergleich dazu: für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Arten sind 25 Zeilen vorgesehen). Hinweise auf Gefahren elektromagnetischer Strahlung für die menschliche Gesundheit fehlen.

In Dokument „B II 1-A II: Unterlage zur Prüfung der Erdkabeloption„heißt es auf Seite 50 unter „Zwischenergebnis“: „Trotz der Unterschreitung der LEP-Regelabstände kommt es aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die BAB6 sowie durch eine überwiegende Sicht-verschattungbetroffener Flächen zu keiner erheblichen zusätzlichen Störung der Wohnumfeldqualität. Eine weiterführende Prüfung der Möglichkeit einer Teilerdverkabelung ist daher nicht erforderlich.“ Das „Endergebnis“ ist damit folgendes: „Der Variantenabschnitt „Südlich Moorenbrunn“ erfüllt aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die Autobahn sowie eine überwiegende Sichtverschattung nicht die Voraussetzungen für eine Teilerdverkabelung“.